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Tennishalle Heissen 

Impressum Angaben gemäß § 5 TMG:

Peter Skalecki

Tennisschule

Am Flöz 30

45472 Mülheim

St.Nr.: 120/5262/0740

Kontakt:

Telefon: 0208 – 433330

Mobil: 0173 74 11 02 0

Mobil: 0177 54 59 80 6

E-Mail: monica.skalecki@freenet.de

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

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Preise

Tennishalle Mülheim – Heißen, Hallen- und Benutzungsordnung

  1. Das Spielen auf den Plätzen ist nur zu den Zeiten gestattet, für die eine bestätigte Buchung vorliegt und für die Miete gezahlt ist.
  2. Die Plätze werden für die jeweils volle Winter- oder Sommersaison für bestimmte Wochentage und Zeiten zu vollen Stunden vermietet.
  3. Die Platzmiete für das gesamte Abonnement ist, mit Bestätigung der Reservierung, spätestens bis zum 01.10. (Wintersaison) oder zum 01.05. (Sommersaison) fällig.
  4. Die Platzleitung behält sich das Recht vor, für besondere Zwecke (z.B. Turniere) auch reservierte Plätze gegen Gutschrift in Anspruch zu nehmen.
  5. Die dem Mieter zur Verfügung gestellten Plätze sind durch den ausgelegten Belegungsplan für den jeweiligen Tag ersichtlich.
  6. Für den Spielbeginn und das Spielende sind die Anlagenuhren maßgebend. Die Spielzeit je gemieteter Stunde beträgt 60 Minuten. Bei Ablauf der Spielzeit ist der Mieter verpflichtet, den Platz unaufgefordert frei zu machen. Das Spielen auf freigebliebenen Plätzen ist nur mit Erlaubnis der Platzverwaltung gestattet.
  7. Die Plätze dürfen nur mit sauberen, ausschließlich auf Hallenplätzen genutzten Tennishallenschuhen betreten werden. Auch der Mieter ist verpflichtet, Mitspieler und Gäste darauf hinzuweisen. Nichtbeachtung kann den Ausschluss von der Platznutzung zur Folge haben. Eventuelle Restmietbeträge werden in diesem Falle nicht zurückerstattet.
  8. In der Halle darf weder gegessen noch geraucht werden. Für den Kleidungswechsel sind ausschließlich die Umkleideräume zu benutzen. Dort soll auch die Gaderobe aufbewahrt werden.
  9. Die Beauftragten der Platzleitung, insbesondere der Verwalter, üben den Spielern und Gästen gegenüber die Rechte des Hausherren aus.
  10. Alle Einrichtungen der Anlage mit Nebenräumen und Nebenanlagen sind schonend zu behandeln. Die Benutzer der Anlage haften für die durch sie entstandenen Schäden. Dies trifft nur dann nicht zu, wenn die Schäden nachweislich nicht durch das Verschulden der Nutzer hervorgerufen wurden. Der Einwand des Mitverschuldens ist ausgeschlossen.
  11. Es besteht keine Haftung für Unfälle, Verluste, Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden auf Seiten der Benutzer oder Besucher. Diese Regelung gilt sowohl innerhalb alsauch außerhalb der Anlage, ebenfalls auf den Zugängen und Parkplätzen.
  12. Der Mieter verpflichtet sich, nur solche Gäste auf die Anlage mitzubringen, die diese Benutzungsordnung als verbindlich anerkennen.
  13. Die technischen Anlagen dürfen nur vom Verwalter bedient werden.
  14. Die Halle darf nur von den Mietern eines Platzes und deren Mitspielern zur gebuchten Zeit betreten werden.
  15. Tiere dürfen nicht in die Halle mitgebracht werden.
  16. Kann eine bereits abonnierte Stunde seitens des Mieters nicht eingehalten werden, muss diese mindestens 48 Stunden vorher freigegeben werden. Ist diese Voraussetzung erfüllt, darf die Stunde bis Saisonende in Absprache mit der Verwaltung nachgeholt werden.
  17. Der Gerichtstand ist Mülheim.
  18. Die Nichtbeachtung der Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Platznutzung zur Folge haben. Eventuelle Restmietbeträge werden in diesem Falle nicht zurückerstattet.
  19. Die Benutzungsordnung wird mit Unterzeichnung des Mietvertrages anerkannt. Mit dem Betreten des Geländes unterwirft sich jeder den Regeln der Benutzungsordnung

http://tennishalle-heißen.de/index.htm

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Peter Skalecki

Tennisschule

Am Flöz 30

45472 Mülheim

St.Nr.: 120/5262/0740

Kontakt:

Telefon: 0208-403510

E-Mail: monica.skalecki@freenet.de

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

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Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Preise

Tennishalle Mülheim – Heißen, Hallen- und Benutzungsordnung

  1. Das Spielen auf den Plätzen ist nur zu den Zeiten gestattet, für die eine bestätigte Buchung vorliegt und für die Miete gezahlt ist.
  2. Die Plätze werden für die jeweils volle Winter- oder Sommersaison für bestimmte Wochentage und Zeiten zu vollen Stunden vermietet.
  3. Die Platzmiete für das gesamte Abonnement ist, mit Bestätigung der Reservierung, spätestens bis zum 01.10. (Wintersaison) oder zum 01.05. (Sommersaison) fällig.
  4. Die Platzleitung behält sich das Recht vor, für besondere Zwecke (z.B. Turniere) auch reservierte Plätze gegen Gutschrift in Anspruch zu nehmen.
  5. Die dem Mieter zur Verfügung gestellten Plätze sind durch den ausgelegten Belegungsplan für den jeweiligen Tag ersichtlich.
  6. Für den Spielbeginn und das Spielende sind die Anlagenuhren maßgebend. Die Spielzeit je gemieteter Stunde beträgt 60 Minuten. Bei Ablauf der Spielzeit ist der Mieter verpflichtet, den Platz unaufgefordert frei zu machen. Das Spielen auf freigebliebenen Plätzen ist nur mit Erlaubnis der Platzverwaltung gestattet.
  7. Die Plätze dürfen nur mit sauberen, ausschließlich auf Hallenplätzen genutzten Tennishallenschuhen betreten werden. Auch der Mieter ist verpflichtet, Mitspieler und Gäste darauf hinzuweisen. Nichtbeachtung kann den Ausschluss von der Platznutzung zur Folge haben. Eventuelle Restmietbeträge werden in diesem Falle nicht zurückerstattet.
  8. In der Halle darf weder gegessen noch geraucht werden. Für den Kleidungswechsel sind ausschließlich die Umkleideräume zu benutzen. Dort soll auch die Gaderobe aufbewahrt werden.
  9. Die Beauftragten der Platzleitung, insbesondere der Verwalter, üben den Spielern und Gästen gegenüber die Rechte des Hausherren aus.
  10. Alle Einrichtungen der Anlage mit Nebenräumen und Nebenanlagen sind schonend zu behandeln. Die Benutzer der Anlage haften für die durch sie entstandenen Schäden. Dies trifft nur dann nicht zu, wenn die Schäden nachweislich nicht durch das Verschulden der Nutzer hervorgerufen wurden. Der Einwand des Mitverschuldens ist ausgeschlossen.
  11. Es besteht keine Haftung für Unfälle, Verluste, Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden auf Seiten der Benutzer oder Besucher. Diese Regelung gilt sowohl innerhalb alsauch außerhalb der Anlage, ebenfalls auf den Zugängen und Parkplätzen.
  12. Der Mieter verpflichtet sich, nur solche Gäste auf die Anlage mitzubringen, die diese Benutzungsordnung als verbindlich anerkennen.
  13. Die technischen Anlagen dürfen nur vom Verwalter bedient werden.
  14. Die Halle darf nur von den Mietern eines Platzes und deren Mitspielern zur gebuchten Zeit betreten werden.
  15. Tiere dürfen nicht in die Halle mitgebracht werden.
  16. Kann eine bereits abonnierte Stunde seitens des Mieters nicht eingehalten werden, muss diese mindestens 48 Stunden vorher freigegeben werden. Ist diese Voraussetzung erfüllt, darf die Stunde bis Saisonende in Absprache mit der Verwaltung nachgeholt werden.
  17. Der Gerichtstand ist Mülheim.
  18. Die Nichtbeachtung der Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Platznutzung zur Folge haben. Eventuelle Restmietbeträge werden in diesem Falle nicht zurückerstattet.
  19. Die Benutzungsordnung wird mit Unterzeichnung des Mietvertrages anerkannt. Mit dem Betreten des Geländes unterwirft sich jeder den Regeln der Benutzungsordnung

http://tennishalle-heißen.de/index.htm

AGB Tennishalle Mülheim-Heißen, Hallen- und Benutzungsordnung:

1. Das Spielen auf den Plätzen ist nur zu den Zeiten gestattet, für die eine bestätigte Buchung vorliegt und für die Miete gezahlt ist.

2.
Die Plätze werden für die jeweils volle Winter- oder Sommersaison für bestimmte Wochentage und Zeiten zu vollen Stunden vermietet.

3.
Die Platzmiete für das gesamte Abonnement ist, mit Bestätigung der Reservierung, spätestens bis zum 01.10. (Wintersaison) oder zum 01.05. (Sommersaison) fällig.

4.
Die Platzleitung behält sich das Recht vor, für besondere Zwecke (z.B. Turniere) auch reservierte Plätze gegen Gutschrift in Anspruch zu nehmen.

5.
Die dem Mieter zur Verfügung gestellten Plätze sind durch den ausgelegten Belegungsplan für den jeweiligen Tag ersichtlich.

6.
Für den Spielbeginn und das Spielende sind die Anlagenuhren maßgebend. Die Spielzeit je gemieteter Stunde beträgt 60 Minuten. Bei Ablauf der Spielzeit ist der Mieter verpflichtet, den Platz unaufgefordert frei zu machen. Das Spielen auf freigebliebenen Plätzen ist nur mit Erlaubnis der Platzverwaltung gestattet.

7.
Die Plätze dürfen nur mit sauberen, ausschließlich auf Hallenplätzen genutzten Tennishallenschuhen betreten werden. Auch der Mieter ist verpflichtet, Mitspieler und Gäste darauf hinzuweisen. Nichtbeachtung kann den Ausschluss von der Platznutzung zur Folge haben. Eventuelle Restmietbeträge werden in diesem Falle nicht zurückerstattet.

8.
In der Halle darf weder gegessen noch geraucht werden. Für den Kleidungswechsel sind ausschließlich die Umkleideräume zu benutzen. Dort soll auch die Gaderobe aufbewahrt werden.

9.
Die Beauftragten der Platzleitung, insbesondere der Verwalter, üben den Spielern und Gästen gegenüber die Rechte des Hausherren aus.

10.
Alle Einrichtungen der Anlage mit Nebenräumen und Nebenanlagen sind schonend zu behandeln. Die Benutzer der Anlage haften für die durch sie entstandenen Schäden. Dies trifft nur dann nicht zu, wenn die Schäden nachweislich nicht durch das Verschulden der Nutzer hervorgerufen wurden. Der Einwand des Mitverschuldens ist ausgeschlossen.

11.
Es besteht keine Haftung für Unfälle, Verluste, Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden auf Seiten der Benutzer oder Besucher. Diese Regelung gilt sowohl innerhalb alsauch außerhalb der Anlage, ebenfalls auf den Zugängen und Parkplätzen.

12.
Der Mieter verpflichtet sich, nur solche Gäste auf die Anlage mitzubringen, die diese Benutzungsordnung als verbindlich anerkennen.

13.
Die technischen Anlagen dürfen nur vom Verwalter bedient werden.

14.
Die Halle darf nur von den Mietern eines Platzes und deren Mitspielern zur gebuchten Zeit betreten werden.

15.
Tiere dürfen nicht in die Halle mitgebracht werden.

16.
Kann eine bereits abonnierte Stunde seitens des Mieters nicht eingehalten werden, muss diese mindestens 48 Stunden vorher freigegeben werden. Ist diese Voraussetzung erfüllt, darf die Stunde bis Saisonende in Absprache mit der Verwaltung nachgeholt werden.

17.
Der Gerichtstand ist Mülheim.

18.
Die Nichtbeachtung der Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Platznutzung zur Folge haben. Eventuelle Restmietbeträge werden in diesem Falle nicht zurückerstattet.

19.
Die Benutzungsordnung wird mit Unterzeichnung des Mietvertrages anerkannt. Mit dem Betreten des Geländes unterwirft sich jeder den Regeln der Benutzungsordnung.

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